Kosten

 

Erstberatung

 

Die Erstberatung dient dem gegenseitigem Kennenlernen in einem ersten persönlichem Gespräch und verschafft einen Überblick über das Anliegen bzw. den Sachverhalt des Ratsuchenden. Auf Basis der erhaltenen Informationen erfolgt eine erste rechtliche Einschätzung. In einer Erstberatung kann jedoch keine umfassende und abschließende Beurteilung der Sach- und Rechtslage gegeben werden. Zudem werden in einer Erstberatung keine Schriftsätze oder sonstigen Schreiben verfasst und es erfolgt keine Kontaktaufnahme zur gegnerischen Partei.

 

Die Kosten der Erstberatung belaufen sich auf eine Pauschalvergütung in Höhe von 220,00 € brutto. Die Vergütung deckt eine Beratung bis zu einer Stunde ab. Für jede weitere angefangene Viertelstunde erhöht sich der Betrag um je 50,00 € brutto.

 

Bei Hausbesuchen innerhalb Münchens fallen im Rahmen der Erstberatung Zusatzkosten in Höhe von 70,00 € an; weitere Entfernungen auf Anfrage.

 

Rechtliche Vertretung

 

Soweit nichts anderes vereinbart ist, richten sich die Kosten der rechtlichen Vertretung sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigem Vergütungsverzeichnis (VV-RVG). Maßgeblich für die Kosten ist der Gegenstandswert und die Gebührenhöhe.

 

Abweichend hiervon wird häufig eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen, die beispielsweise ein Zeit- oder Pauschalhonorar vorsieht. Ob eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird und nach welchem Modell, entscheidet sich grundsätzlich vor Auftragserteilung und richtet sich in der Regel nach Art des Auftrags, Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung. Eine Pauschalvergütung wird z.B. häufig für ein Testament vereinbart, ein Zeithonorar in der Regel bei Sorge- und Umgangsrecht, aber auch Pflichtteilsangelegenheiten.

 

Die gesetzlichen Gebühren werden in der Regel bei einvernehmlicher Scheidung angesetzt. Oft bilden diese das Mindesthonorar.

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© Simone Nagl

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